Pflicht zur gesetzteskonformen Archivierung

Unausweichliche Pflicht zur gesetzeskonformen Archivierung

Für die Archivierung gelten ab dem kommenden Jahr die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD). Es wird keine Hintertüren mehr geben. Viele Firmen haben noch nicht erkannt, wie umfangreich die GoBD in die organisatorischen Prozesse eingreifen. Ab dem 1. Januar 2017 gelten die Verordnungen der GoBD uneingeschränkt. Das wird gravierende Folgen für Unternehmen haben. Wirtschaftsprüfer prognostizieren empfindliche Strafen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der GoBD durch den Gesetzgeber.

Das heißt konkret: Betroffen ist jedes Unternehmen, das digitalen Geschäftsverkehr durchführt. Werden Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet, z. B. per E-Mail gesendet oder empfangen, MUSS spätestens zum 31. Dezember 2016 gehandelt werden!

Um den Ansprüchen des Gesetzgebers zu genügen, ist ein Archivsystem, das eine technische Unveränderbarkeit liefert, nötig. Die Ablage der Daten in einem Dateisystem erfüllt diese Anforderungen nicht. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Verschärfung der Gesetzeslage vor. Wir unterstützen Sie dabei.